Bausparvertrag - Lohnt sich das überhaupt?

Ein Bausparvertrag ist ohne Zweifel eines der beliebtesten Finanzprodukte Deutschlands und ermöglicht eine kalkulierbare Finanzierung. Es wurden bereits etwa 30 Millionen Bausparverträge hierzulande abgeschlossen. Wenn Sie eine Immobilie erwerben, kann es sinnvoll sein, einen Bausparvertrag abzuschließen. Sie möchten mehr darüber erfahren? Dann schauen sie hier!

Definition Bausparvertrag:

Ein Bausparvertrag ist, kurz gesagt, ein Vertrag mit einer Bausparkasse. Hiermit erlangt der Bausparer nach Leistung der vertraglich vereinbarten Sparzahlungen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens. Abgeschlossen wird dieser Vertrag über eine bestimmte Bausparsumme und durch die Wahl eines speziellen Bauspartarifes. Zur Auszahlung der Bausparsumme ist ein Mindestguthaben von 40-50 % der Bausparsumme und der Zuteilungsreife des Vertrages erforderlich. Die Höhe des Darlehens ist auf die Differenz aus der Bausparsumme und dem angespartem Bausparguthaben festgesetzt.

Laufzeiten und Zinsen

Im Allgemeinen gilt, dass Bausparkassen ganz unterschiedliche Tarife anbieten, daher kann hier keine durchschnittliche Laufzeit angegeben werden. Genauso unterschiedlich sind auch die möglichen Verwendungszwecke. Diese können von der klassischen Baufinanzierung bis hin zu spezifischen, wohnwirtschaftlichen Zwecken reichen. Dasselbe gilt ebenfalls für Zinsen. Der Guthabenzinssatz kann je nach der Bausparkasse und ggf. auch nach dem jeweiligen Tarif variieren. Auch der sogenannte Sollzinssatz und der effektive Jahreszinssatz hängen von der Laufzeit, dem Tarif und der Bausparsumme ab.

Welche rechtlichen Grundlagen gilt es bei Bausparverträgen zu beachten?

Hier gelten die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (kurz ABB). In § 5 des Bausparkassengesetzes steht festgeschrieben, dass die Bausparkassen für den Vertrag die ABB`s stets offen legen müssen. Zusätzlich dazu sind im Bausparkassengesetz alle grundlegenden, rechtlichen Vorgaben für Bausparkassen und Bausparkassenverträge zu finden. Diese Gesetze und Verordnungen dienen als Absicherung des Bausparvertrages für beide Vertragsparteien. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Darlehen auch durch Wohnungsbauprämien, Arbeitnehmersparzulagen oder Riester-Förderung staatlich gefördert werden. Eine solche Förderung kann zur finanziellen Entlastung während der Baufinanzierung führen. In vielen Fällen sind die staatlichen Fördermaßnahmen an Einkommensobergrenzen gekoppelt.

Hinweis: Bitte beachten Sie hierbei, dass geförderte Bausparverträge ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen.

Wofür dient ein solcher Bausparvertrag genau und welche Vorteile bringt er mir?

Durch die regelmäßigen, monatlichen Raten können Sie sich ein Guthaben aufbauen, welches zusammen mit dem Bausparkredit bei der Zuteilung finanzielle Mittel bereitstellt. Das Geld, das dabei zusammenkommt, können Sie dann beispielsweise einsetzen, indem Sie die Kreditsumme bei der Anschlussfinanzierung reduzieren oder es in Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen investieren. Ihr Vorteil hier gegenüber einem Banksparvertrag: Sie haben von Anfang an einen späteren Anspruch auf das Darlehen, dessen Zinsen schon bei Vertragsabschluss feststehen. Sie können zudem jederzeit auch die Bausparsumme erhöhen. Ein weiterer Vorteil: Sie verfügen über einen Bausparvertrag, möchten aber nicht mehr bauen? Dies stellt keineswegs ein Problem dar. Über die Verwendung dessen können Sie vor und nach der Zuteilung individuell entscheiden.

Hinweis: Wussten Sie schon, dass Sie Ihren Bausparvertrag auch problemlos online im Internet abschließen können? Und achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass bereits vor dem Vertragsabschluss einige Vorüberlegungen getroffen werden sollten: Überlegen Sie sich zum Beispiel, welche Bausparsumme für Sie in Frage kommt und wann Sie ihr Guthaben benötigen. Die Dauer des Darlehens können Sie dann entsprechend auf Ihren Zweck abstimmen. Zusätzlich dazu sollten Sie sich auch überlegen, wie schnell Sie Ihr Darlehen später zurückzahlen möchten. Je nach Bedarf gibt es Tarife mit verschiedenen Rückzahlungsmodalitäten. Diese Vorüberlegungen können Ihnen im Endeffekt bei der genauen Festsetzung der Bausparsumme helfen.

Es gibt unter anderem folgende Vertragsvarianten:

  • Bausparvertrag zum Ansparen von Guthaben. Hier wird auf das Darlehen verzichtet
  • Annahme des Bauspardarlehens und anschließend die Verwirklichung eines Bauprojektes durch den Kredit
  • Nutzung des Tarifes als Altersvorsorge
  • Flexibler Vertrag; je nach Bedarf wird über die Nutzung entschieden
  • Mischtarife mit flexiblen Konditionen

Ab wann kann ich mir meinen Bausparvertrag auszahlen lassen?

Im Grunde genommen können Sie sich Ihren Bausparvertrag jederzeit auszahlen lassen. Die Frage hierbei lautet nur, wie viel Verlust Sie dabei haben oder auch wie schnell Sie in den Besitz der Summe kommen. Ein Kriterium dafür ist, in welcher Phase des Darlehens Sie sich befinden. Befinden Sie sie noch in der Anfangsphase, müssen Sie dieses erst kündigen. Im Anschluss an die Kündigungsfrist können Sie dann frei über die Summe verfügen. Wie lange die Frist andauert, steht in den Bedingungen Ihres Vertrages. In einigen Fällen sind die Bausparkassen bereit, Ihnen die Summe schon vorher zur Verfügung zu stellen. Doch dafür müssen sie eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Selbiges gilt für eine Kündigung: In der Regel können Sie Ihren Vertrag jederzeit kündigen, Oftmals beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Halten Sie diese nicht ein, greift auch hier abermals die Vorfälligkeitsentschädigung (Diese berechnet 1% für jeden Monat, den Sie den Vertrag zu früh gekündigt haben und in den meisten Fällen erhalten Sie unter diesen Umständen auch die Abschlussgebühr nicht zurück). Doch auch hier hängt es abermals von der Phase ab, in welcher Sie sich befinden, ob eventuelle Nachteile für Sie entstehen oder nicht. Ein solches Darlehen beläuft sich stets auf eine bestimmte Bausparsumme. Einen Teil davon spart der Kunde selbst an, in der sogenannten Ansparphase. Nach dieser ist der Vertrag zuteilungsreif, wenn eine bestimmte, vorher festgelegte Summe erreicht wurde. Darauf folgt die Auszahlungsphase, in welcher dem Kunden die Gesamtsumme ausgezahlt und das Bauspardarlehen getilgt wird. Sollten Sie während der Auszahlungsphase eine Umschuldung anstreben, dann zählt dies nicht als Kündigung, sondern als Ablösung des Darlehens. Doch zuvor sollten Sie hierbei prüfen, ob sich ein solcher Wechsel für Sie lohnt, da dieses Bauspardarlehen oft günstiger ist als andere Baufinanzierungen.

Sie haben weitere Fragen zu diesem komplexen Thema? Dann kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir beraten Sie gerne! Schauen Sie sich doch auch einmal unseren Artikel zum Thema Baunebenkosten an:

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